Eigentum verpflichtet. Haus-und Grundstücksbesitzer sind für Schäden verantwortlich, die auf ihrem Grund und Boden entstehen. Schadenersatzforderungen Dritter können Sie ohne Vermieterhaftpflichtversicherung in eine schwere finanzielle Krise schlittern lassen. Hier erfahren Sie, warum die Vermieterhaftpflichtversicherung für Sie als Eigentümer unentbehrlich ist und was Sie beim Abschluss einer Police beachten müssen.
Wer benötigt eine Vermieterhaftpflichtversicherung?
Als Vermieter müssen Sie eine Versicherung abschließen, die Sach-und Personenschäden abdeckt, die aufgrund Ihrer Verpflichtungen entstehen. Wer alles eine Vermieterhaftpflichtversicherung benötigt, wird aus den folgenden Eigentumssituationen ersichtlich.
Einfamilien-und Zweifamilienhaus
Sobald Sie Ihr Haus oder Teile davon wie ein Zimmer oder die Einliegerwohnung vermieten, müssen Sie eine Vermieterhaftpflichtversicherung abschließen. Den Versicherungsbeitrag können Sie steuerlich geltend machen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, einige Ihrer Verpflichtungen wie den Räumdienst auf den Mieter zu übertragen. Falls der sich nicht daran hält, hat ein Geschädigter stets das Recht von Ihnen als Eigentümer Schadenersatz zu fordern.
Eigentumswohnung
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie meist Teil einer Eigentümergemeinschaft. Auch hier ist eine Vermieterhaftpflichtversicherung unabdingbar, denn ein Geschädigter kann von jedem Eigentümer einen Ausgleich fordern. Eine gemeinsame Vermieterhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften schützt jedes Mitglied der Wohneinheit.
Vermietete Mehrfamilienhäuser
Wer ein Mehrfamilienhaus vermietet, überträgt häufig schon im Mietvertrag Räumdienste und Reparaturarbeiten wie das Treppenhauslicht auf einen Mieter. Kommt jemand zu Schaden, werden Sie trotzdem in die Pflicht genommen. Sie können zwar Ihrerseits versuchen, den Säumigen in Regress zu nehmen. Wenn der nicht zahlen kann, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Sie sollten daher immer eine Vermieterhaftpflichtversicherung zu Ihrem Schutz abschließen.
Unbebautes Grundstück
Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für Ihre Kinder“ können Sie an Ihrem Grundstück zwar anbringen, doch das schützt sie nicht vor Schadenersatzforderungen. Wurde Ihr Zaun beschädigt und Kinder erhalten so einen Zugang auf Ihren Grund und Boden, verklagen die Eltern Sie, wenn es zu einer Verletzung beim Spiel kam. Die Vermieterhaftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für Schadenersatz und Schmerzensgeld auf.
Wann Sie als Eigentümer haften
Als Immobilien-oder Grundstücksbesitzer müssen Sie sich an diverse gesetzliche Vorgaben halten. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen Sie Ihren Besitz regelmäßig darauf kontrollieren, ob Gefahrenquellen für Ihre Mieter, Hausbesucher oder Passanten vorhanden sind. So muss im Herbst vor allem bei Regenwetter nasses Laub von Gehwegen entfernt werden. Im Winter wird bei Glatteis gestreut und der Schnee weggeräumt. Auch für die Beleuchtung von Hauseingang, Treppenhaus und Kellerräumen muss gesorgt werden. Haben Sie aus Unachtsamkeit diese Verkehrssicherungspflicht verletzt, springt die Vermieterhaftpflichtversicherung ein. Daneben müssen Sie der Instandhaltungspflicht nachkommen. Durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Sturm entstehen schnell Schäden am Gebäude. Zum Beispiel kann ein herabfallender Dachziegel einen Passanten treffen oder von einem Baum in Ihrem Garten brechen Äste ab und stürzen auf die Straße. Beschädigte Treppenstufen können für Personen zur Stolperfalle werden. Haben Sie gegen diese Instandhaltungspflicht verstoßen, wir die Vermieterhaftpflichtversicherung die verursachten Schäden übernehmen.
Das muss eine gute Vermieterhaftpflichtversicherung leisten
Eine gute Vermieterhaftpflichtversicherung muss zu Ihrer Immobilie passen. Einschlüsse, die auf Ihre Situation nicht zutreffen, müssen daher nicht mitversichert sein. Trotzdem gibt es einige grundlegende Aspekte, auf die Sie achten müssen, wenn Sie einen Vermieterhaftpflichtversicherung Vergleich bei den einzelnen Anbietern durchführen.
Die richtige Deckungssumme
Gemäß Statistiken der Versicherer bewegen sich die meisten Schäden im überschaubaren Bereich. Doch ein Sturz bei Glatteis oder von der Treppe kann bei dem Betroffenen oft lebenslange Probleme verursachen. Sind Sie beispielsweise der Streupflicht nicht nachgekommen, sind Sie verantwortlich. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Noch besser wären fünf Millionen Euro. Die Mehrkosten für diese Aufstockung fallen nicht großartig ins Gewicht.
Bau-und Renovierungsarbeiten mitversichern
Während der Bauphase greift die Bauherrenhaftpflicht. Sobald später an Ihrem Haus Umbau-oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, ergibt sich eine potenzielle Unfallquelle. Diese Arbeiten sollten von einer Vermieterhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Die einzelnen Anbieter haben unterschiedliche Höchstgrenzen, die sich an den Kosten der Baumaßnahmen orientieren. 100.000 Euro sind ein guter Richtwert.
Allmählichkeitsschäden
Manche Schäden fallen nicht sofort auf. So kann es Monate dauern, bis der Schaden durch eine undichte Wasserleitung bemerkt wird. Oft sind in einer alten Police solche Allmählichkeitsschäden nicht abgesichert. Eine neue Vermieterhaftpflichtversicherung sollte diese Leistung enthalten.
Weitere wichtige Punkte
Prüfen Sie auch, ob Be-und Entladeschäden in der Police abgedeckt werden und die Garage mitversichert ist. Falls Sie auf Ihrem Dach eine Solarstromanlage installiert haben, sollte diese ebenfalls im Vertrag enthalten sein, da sich bei Unwetter schnell Teile vom Dach lösen.
Vor-und Nachteile der Vermieterhaftpflichtversicherung
Durch die Police sind Personen-, Sach-und Vermögensschäden abgesichert. Das heißt, die Vermieterhaftpflichtversicherung ersetzt im Schadensfall die Ansprüche bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme. Kommt eine Person zu Schaden, werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfälle übernommen. Bei Sachschäden wird der Zeitwert des Gegenstandes erstattet. Daneben hat der Abschluss dieser Versicherung noch weitere Vorteile:
- Haftpflicht-Prüfung: Wenn ein auf Ihrem Grundstück geparktes Auto durch einen Wagen Ihres Mieters beschädigt wird, kann es sein, dass der Fahrzeughalter Schadenersatzansprüche gegen Sie anmeldet. Die Vermieterhaftpflichtversicherung prüft, ob man Sie in die Pflicht nehmen kann und inwieweit die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Bei Ablehnung setzt die Versicherung das notfalls auch auf juristischem Weg durch.
- Passiver Rechtsschutz: Nicht jeder Anspruch, mit dem Sie konfrontiert werden, ist auch berechtigt. Muss die Schadenersatzfrage gerichtlich geklärt werden, übernimmt Ihre Versicherung die Verfahrenskosten.
- Umlagefähig: Laut der Betriebskostenverordnung sind gemäß Punkt 13 Ihre Versicherungsbeiträge für die Vermieterhaftpflichtversicherung als Nebenkosten auf Ihre Mieter umlagefähig. Die müssen darüber jedoch Bescheid wissen und haben ebenfalls das Recht, alle Faktoren der Nebenleistungen aufgeschlüsselt zu bekommen.
Die Vermieterhaftpflicht trägt viel zu Ihrem ruhigen Nachtschlaf bei. Sie profitieren nicht nur von einer Absicherung bei Sach-und Personenschäden, sondern auch von einem Rechtsschutz. Allerdings hat jede Police ihre Grenzen. Nicht versichert sind:
- Äußere Einwirkungen: Schäden, die durch Hitze, Kälte und Feuchtigkeit von außen entstehen, werden nicht übernommen.
- Selbst bewohntes Haus: Die Police ist nicht geeignet, wenn Sie Ihr Haus ausschließlich alleine bewohnen. Wenn Sie als Vermieter einen Schaden selbst erleiden, ist die Vermieterhaftpflicht ebenfalls nicht zuständig
- Angehörige: Leben Angehörige in der häuslichen Gemeinschaft, werden Personen-oder Sachschäden, die Ihnen entstehen, nicht übernommen.
- Vorsatz: Stellt sich heraus, dass Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben, zahlt die Versicherung nicht.
Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet?
Die Berechnung handhaben die einzelnen Versicherer unterschiedlich. Manche fragen nur nach Laufzeit und versicherten Objekten, bei anderen richten sich die Beiträge nach dem Bruttojahresmietwert aller Räume, der vereinbarten Versicherungssumme, der Gebäudeart oder der Grundstücksgröße. Unabhängig davon, ob Sie schon eine Police haben oder erstmals eine Vermieterhaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie gut die einzelnen Angebote und Tarife vergleichen.
Einen Schaden bei der Vermieterhaftpflichtversicherung melden
Einen Schaden müssen Sie unverzüglich melden. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Skizzen und leiten diese Unterlagen an die Versicherung weiter. Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit, Datum, Uhrzeit und exakten Ort des Schadens und schildern Sie, was passiert ist. Ist eine Person betroffen, übermitteln Sie deren Name und Anschrift. Einen Schaden müssen Sie auch dann melden, wenn unklar ist, ob der Geschädigte tatsächlich Ansprüche gegen Sie hat. Ihre Versicherung vergibt eine Schadensnummer und wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Fazit: So finden oder wechseln Sie eine Vermieterhaftpflichtversicherung
Wenn Sie einen alten Versicherungsvertrag haben, gibt es viele gute Gründe, diesen zu wechseln. Denn oft erhalten Sie bei einem anderen Anbieter mehr Leistung und günstigere Beiträge. Ein Blick in Ihre aktuelle Police verrät Ihnen die Laufzeit und die Kündigungsfristen. Meist können Sie zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, das heißt, wenn Ihr Vertrag am 30 Juni abläuft, muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben am 31. März zugegangen sein. Bevor Sie einen Vertrag abschließen oder den Anbieter wechseln, sollten Sie einen gründlichen Versicherungsvergleich durchführen. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungsprämie nicht das ausschlaggebende Kriterium ist, sondern auch die Leistungen zählen. Wenn Sie einen Versicherungsvergleich vornehmen, werden Sie entdecken, dass bei gleichen Leistungen zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter oft 50 Prozent liegen. Sparen Sie nicht am falschen Ende, aber nutzen Sie alle Möglichkeiten aus, die Ihnen ein Versicherungsvergleich bietet!