Der Kritikpunkt über die Berechnung einzelner Versicherungen ist in vielen Fällen nicht zutreffend, denn Sie können als Vermieter unter Erfüllung verschiedener Voraussetzungen oft die Versicherungskosten für die Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen.
Als Vermieter gehen Sie gern sicher und sind bestrebt, die Kosten für Schäden in den vermieteten Wohnungen oder Häusern durch verschiedene Versicherungen möglichst gering zu halten. Dazu zählt die Vermieterhaftpflicht. Sie können diese auf Mieter umlegen und zwar im Rahmen der Nebenkosten. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen und was es rechtlich gesehen zu beachten gibt.
Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen – Hintergrundwissen
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, haften Sie als Vermieter für alle Schäden, die Dritten oder Ihrem Eigentum, zugefügt werden. Dabei ist es unerheblich, ob dies fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist. Daher ist die Haftpflicht eine wichtige Absicherung. Sie schützt bei Fahrlässigkeit oder Missgeschicken vor den finanziellen Risiken, beispielsweise bei:
– Personenschäden
– Sachschäden
– Vermögensschäden
Sie unterliegen als Haus- und Grundbesitzer einer Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht
Beispiel Versicherungsfall:
Der Vermieter eines Objekts haftet für sämtliche Schäden, die Dritten, beispielsweise Mietern oder Besuchern, im Zusammenhang mit der Wohnimmobilie widerfahren. So ist es wichtig, Gefahren abzusichern. Geschieht dennoch ein Unfall, kommt die Vermieterhaftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen auf.
Beispiel für Schadensfall:
Ein Mieter stürzt beispielsweise im Treppenhaus aufgrund einer defekten Beleuchtung und verletzt sich. In dem Fall schützt Sie die Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Aber Achtung: Bei grober Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Die Grundlagen der Versicherung sind im Vertrag festgelegt. Prüfen Sie beim Vergleich die Bedingungen und Deckungssummen, damit der Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen entspricht. Die Tarife weisen teilweise gravierende Unterschiede auf.
Gut zu wissen:
Sie können die Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen. Wichtig ist, dass Sie die gebäudebezogenen Versicherungen im Mietvertrag vereinbaren und in der Betriebskostenabrechnung benennen. Die Kosten, die Sie im Mietvertrag auflisten, können Sie dem Mieter als umlagefähige Nebenkosten in Rechnung stellen. Dies besagt § 2 der Betriebskostenverordnung. Der Versicherungsschutz greift im Bereich des Gemeinschaftseigentums.
Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen – worauf müssen Sie achten?
Mieter müssen wissen, dass zu den Nebenkosten ebenso erforderliche Versicherungen gehören. Das ist nötig, denn diese Klausel wird häufig zum Streitfall. Sie können als Vermieter die Kosten für umlagefähige Versicherungen somit nur geltend machen, wenn Sie dies mietvertraglich vereinbaren.
Sie müssen die Kosten für die Versicherung in der Nebenkostenaufstellung für Mieter zudem nachvollziehbar aufführen. Auch die Art der Verteilung der Versicherungskosten auf die einzelnen Wohnungen sollten Sie klar erläutern. Je transparenter Sie vorgehen, desto eher können Sie Streitigkeiten rund um die umlagefähigen Betriebskosten vermeiden. Haben Mieter Zweifel, können sie eine Belegeinsicht einfordern und sich über die einzelnen Versicherungen und Beträge informieren. Viele Vermieter rechnen den Versicherungsbetrag direkt in die monatlichen Mietkosten ein.
Bei den Versicherungen genügt es bei der Nebenkostenabrechnung, wenn Sie sie zu einer Position zusammenfassen und auf diese Weise die Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen. Wenn Sie mehrere Wohnungen oder Häuser auf verschiedenen Grundstücken vermieten, benötigen Sie für jedes Objekt eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Bei den Versicherungen für Vermieter sind manche umlagefähig und andere nicht. Versicherungen, die ausschließlich Ihnen als Vermieter dienen, dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen.
Fazit
Die Vermieterhaftpflicht ist eine spezielle Haftpflichtversicherung im Mietverhältnis, die Sie als Vermieter vor den finanziellen Risiken schützt. Die Versicherung deckt Schäden in der vermieteten Immobilie ab, die sowohl Mieter als auch das Gebäude betreffen können. Der Vorteil ist: Sie dürfen die Vermieterhaftpflicht auf Mieter umlegen. Wichtige Voraussetzungen sind hierfür die explizite Vereinbarung im Mietvertrag und die Auflistung der Kosten in der Abrechnung. Es gibt verschiedene Arten von Vermieterhaftpflichtversicherungen, die auf die Bedürfnisse der Versicherten spezifisch zugeschnitten sind. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote, um die passende günstige Versicherung auszuwählen.