Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung – gut geschützt und zuverlässig abgesichert vermieten
Eine vermietete Ferienwohnung ist ein ganz besonderer Vermögenswert: Damit das auch so bleibt und Sie als Gastgeber vor unangenehmen und potenziell signifikanten finanziellen Schäden bewahrt bleiben, gehört die Ferienwohnung zuverlässig abesichert bzw. versichert. Dabei gibt es aber einige Besonderheiten, die Gastgeber kennen sollten – allen voran, wenn die Ferienwohnung im Ausland steht.
Warum ist eine Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung essenziell?
Zunächst: In den meisten Ländern ist die Vermieterhaftpflicht der Ferienwohnung nicht verpflichtend, es steht Gastgebern also frei, ob sie sich dahingehend versichern möchten. Empfehlenswert ist das aber allemal, denn auf einem Grundstück oder unmittelbar in der Wohnung kann immer etwas passieren. Wie auch die Privathaftpflichtversicherung, die Sie mitunter schon besitzen, greift die Vermieterhaftpflicht der Ferienwohnung sobald den Gästen innerhalb des versicherten Gegenstandes etwas passiert – sowohl was Schäden an Sachen als auch die Gesundheit und das Wohlergehen der Gäste anbelangt.
Beispiele dafür gibt es reichlich: Stellen Sie sich vor, Ihre Gäste beziehen die Ferienwohnung, haben sich eingelebt und plötzlich fällt in der Nacht die Deckenlampe herunter – und zwar auf den Kopf eines der Gäste. Sie selbst überrascht das genauso wie die Gäste, aber daran, dass es passiert ist, lässt sich nun nichts mehr ändern. Die Gäste müssen mitunter ihren Urlaub abbrechen oder sich sogar in ein nahgelegenes Krankenhaus zur Behandlung begeben. Es ist verständlich, dass die Gäste dann entsprechende finanzielle Forderungen gegen Sie erheben werden. So ärgerlich das sein mag, wissen Sie mit der Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung immerhin, dass Sie gegenüber diesen finanziellen Ansprüchen der Gäste geschützt sind.
Derartige Vorkommnisse, so unwahrscheinlich sie auf den ersten Blick erscheinen mögen, sind nun einmal nie vollständig auszuschließen. Ebenso könnte beispielsweise ein Ziegel vom Dach auf das parkende Auto der Gäste fallen oder eine defekte Steckdose beschädigt Smartphone und Tablet der Bewohner. In all diesen und weiteren vergleichbaren Fällen kommt, bei einem entsprechend umfangreichen Versicherungsschutz, die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung auf. Diese übernimmt sowohl etwaige Schadensersatzansprüche der Gäste als auch die Beseitigung der Schäden selbst. Damit sind Sie einerseits gegen unplanbare finanzielle Belastungen geschützt, andererseits können Sie Ihre Ferienwohnung auch nach einem aufgetretenen Schaden schon bald wieder mit gutem Gewissen vermieten.
So wählen Sie eine geeignete Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung aus
Versicherungen bieten Ihnen nur dann den umfangreichen und gewünschten Schutz, wenn diese korrekt und entsprechend der Sache gewählt werden. Hier zeigen sich nun die ersten Besonderheiten, wenn es um die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung geht.
Vermieten Sie sporadisch oder dauerhaft und gewerblich?
Die erste Frage widmet sich dem Umstand, ob Sie überhaupt tatsächlich eine Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung benötigen. Denn wenn Sie lediglich sporadisch mal ein Zimmer anbieten oder gelegentlich an Gäste das eigene Ferienhaus vermieten, greift mitunter der Schutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt typischerweise auch Carports, Stellplätze und beispielsweise Garagen ab.
Eine Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung ist spätestens dann empfehlenswert, wenn Sie dauerhaft und damit gewerblich vermieten – denn dann greift die Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mehr. Wenn Sie sich also eine Ferienwohnung als Kapitalanlage anschafften und mit dieser planmäßig sowie regelmäßig Einkünfte erzielen, liegt eine gewerbliche Ferienwohnungsvermietung vor und Sie benötigen die hier beschriebene Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung, um abgesichert zu sein.
Im Zweifelsfall ist die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung immer die sicherere Lösung, denn die Privathaftpflicht greift normalerweise nur bei regulär eigens genutztem Eigentum. Überwiegt die Vermietertätigkeit, bedarf es dieser speziellen Police.
In welchen Ländern steht Ihre Ferienwohnung?
Befindet sich die Ferienwohnung irgendwo in Deutschland, gestaltet sich die Sache relativ klar und unkompliziert. Die meisten Ferienwohnungen von Deutschen stehen aber nun einmal nicht hier in der Bundesrepublik, sondern im Ausland – wie zum Beispiel in Italien, Frankreich oder Spanien.
Dann müssen Sie wiederum auch die länderspezifischen Gesetze berücksichtigen. So gelten sowohl in Frankreich als auch Monaco beispielsweise sehr strikte Haftungsregeln für Vermieter. Da ist eine Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung quasi schon eine Grundvoraussetzung, parallel dazu müssen Sie bei Abschluss der Versicherung sicherstellen, dass die Police tatsächlich die strikten Haftungsregeln Frankreichs erfüllt.
In Teilen Spaniens gelten ebenfalls strikte Gesetze, allen voran in populären Urlaubsregionen wie den Kanaren oder Balearen. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass sich die Gesetzgebung zwischen einzelnen spanischen Regionen teils erheblich unterscheiden kann. Das gilt ebenso für Italien, wo zwischen den jeweiligen Regionen verschiedene Haftungsbestimmungen greifen.
Gut zu wissen: Viele Versicherer bieten die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung mittlerweile mit einem länderübergreifenden Schutz an. Diese Policen sind dann so ausgestaltet, dass sie den strikten Regeln Frankreichs ebenso wie den weniger strikten Vorgaben, beispielsweise in Polen, gleichermaßen gerecht werden. Diese Kombinationslösungen sind zudem eine gute Wahl, wenn Sie mehrere Ferienwohnungen in unterschiedlichen Regionen des Landes oder verschiedene Ferienwohnungen in mehreren Ländern haben. So deckt im Idealfall eine Versicherungspolice alle Ferienwohnungen gleichermaßen ab, was im Ernstfall auch die Schadensregulierung unkompliziert gestaltet.
Immer gilt darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz im jeweiligen Land und der Region tatsächlich gültig ist. Parallel dazu müssen Sie aus diesem Grund regelmäßig den Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen, denn die Gesetzgebungen und Haftungsbestimmungen in anderen Ländern können sich natürlich jederzeit ändern.
Wirtschaftlichkeit der Versicherung und Schutzleistungen prüfen
Die Vermieterhaftpflicht sollte mindestens diese folgenden Punkte besichern:
- Personenschäden der Gäste
- Sachschäden am Eigentum Ihrer Gäste
- Schäden die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden ist
- Einrichtungsschäden der Ferienwohnung
Unterschätzen Sie nicht, zu welchen Summen sich derartige Schäden im Ernstfall aufaddieren können. Fällt ein loser Ziegel auf das Ferienauto der Gäste, ist die dabei entstandene Schadenssumme sicherlich noch sehr überschaubar. Spätestens aber wenn gesundheitliche Personenschäden entstanden sind oder die Ferienwohnung ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen wurde, gepaart mit dem Eigentum der Gäste, können sich enorme Schadensersatzforderungen aufaddieren.
Aus diesem Grund sollten Sie auf eine adäquat hohe Deckungssumme achten. Das ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung einen Schadensfall maximal reguliert. Ebenso wie bei der Privathaftpflichtversicherung, sollten Sie den Deckungsbetrag nicht zu niedrig ansetzen, sondern lieber für alle Eventualitäten planen. Hinsichtlich der Versicherungsprämien bestehen zwischen hohen und niedrigen Deckungssummen oftmals eh nur relativ überschaubare Unterschiede.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Kosten für die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung steuerlich geltend zu machen. So, wie Sie die Einnahmen aus der Vermietung versteuern, werden die Prämien für die Versicherung diese Einnahmen wiederum reduzieren – was dann wiederum Ihre Steuerlast mindert.
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Zwischen einzelnen Versicherern kann es zu gravierenden Unterschieden hinsichtlich der Prämienhöhe, Deckungssummen und angebotenen Leistungen kommen. Deshalb sollten Sie niemals die erstbeste Versicherung abschließen, sondern über einen Vergleich für die Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung eine möglichst starke und wirtschaftliche Lösung wählen. Dabei ist zugleich über optionale Zusatzbausteine, wie beispielsweise ein integrierter Rechtsschutz oder eine Mietausfallversicherungsklausel, nachzudenken. Informieren Sie sich vorab zudem immer über den Prozess der Schadensregulierung und das Kleingedruckte. Jetzt Vermieterhaftpflicht für die Ferienwohnung vergleichen und direkt abschließen!