Haftpflicht- und Sachversicherungen sind für Vermieter zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber trotzdem äußerst sinnvoll. Das gilt auch für die Besitzer von vermieteten Eigentumswohnungen. Eine Vermieterhaftpflicht für die Eigentumswohnung schützt Sie als Wohnungseigentümer vor finanziellen Schadensforderungen Dritter. Ohne eine solche Versicherung kann es im Schadenfall sehr teuer werden. Gerade als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie dabei einige Besonderheiten beachten.
Was genau ist eine Vermieterhaftpflicht?
Offiziell heißt eine Vermieter-Haftpflichtversicherung eigentlich Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Der Begriff Vermieterhaftpflicht hat sich aber gerade umgangssprachlich durchgesetzt. Eine solche Versicherung schützt Sie als Vermieter von Grundstücken, Häusern oder eben auch einer Eigentumswohnung vor möglichen Kosten, die im vermieteten Objekt durch dort verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.
Eine Versicherung dieser Art ist gerade dann besonders wertvoll, wenn Sie als Wohnungseigentümer den gesetzlichen Auflagen rund um die Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht genügend nachgekommen sind. Aber: Der Versicherungsschutz kann bei grober Vernachlässigung der Wohnung beziehungsweise der Immobilie erlöschen. Dazu kommt es vornehmlich immer dann, wenn die Verkehrssicherheit der Wohnung nicht gewährleistet ist.
Eigentümer sind haftbar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Was für die gesamte Immobilie gilt, hat auch für eine einzelne Wohnung bestand: Sie haften als Eigentümer einer Wohnung für alle Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Eigentumswohnung verursacht werden. Entsteht zum Beispiel ein Brand durch ein fehlerhaftes Küchengerät in der von Ihnen zur Verfügung gestellten Einbauküche, werden Sie als Vermieter respektive Eigentümer zur Kasse gebeten.
Gleiches gilt zum Beispiel bei Schäden durch herabfallende Deckenelemente oder andere verbaute Objekte. Schlimmstenfalls sehen Sie sich sogar mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Diese Gefahr besteht immer dann, wenn es im Schadensfall zu besonders schweren Verletzungen kommt, die eine lange oder sogar lebenslange Betreuung der geschädigten Person nötig macht.
Vermieterhaftpflicht für die Eigentumswohnung schützt vor finanziellen Folgen bei Personen- und Sachschäden
Auch davor bewahrt Sie eine Versicherung, mit der Sie die Vermieterhaftpflicht für Ihre Eigentumswohnung abdecken. Neben Personenschäden sind dabei auch etwaige Sachschäden versichert. Und ein solcher Schaden ist schnell passiert. So reicht schon ein defektes Rohr in Ihrer vermieteten Eigentumswohnung und es kommt zu Überschwemmungen in den anliegenden Wohnungen. Für dadurch entstandene Schäden werden Sie als Wohnungseigentümer haftbar gemacht.
Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Vermieter zahlen Sie auch die durch eine mangelnde Verkehrssicherheit der Wohnung entstandenen Schäden komplett aus Ihrem Privatvermögen. Das kann in einem finanziellen Fiasko enden! Haben Sie aber eine entsprechende Vermieterhaftpflicht für Ihre Eigentumswohnung abgeschlossen, sind Sie zumindest finanziell bei eingereichten Schadensersatzforderungen erst einmal abgesichert.
Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für Immobilieneigentümer als essenzieller Faktor
Eigentum verpflichtet – das bestimmt der Artikel 14 des Grundgesetzes ausdrücklich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch bezieht sich zudem der Paragraf 823 indirekt ebenfalls auf diese Pflicht beziehungsweise Verpflichtung. Demnach haften Personen für alle Schäden, die sie Dritten (Mieter, Besucher, Passanten etc.) an Eigentum, Freiheit, Gesundheit, Körper und Leben fahrlässig oder vorsätzlich zufügen.
Für Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümer leitet sich aus diesen beiden Gesetzestexten eine strikte Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht ab. Das bedeutet konkret: Alle möglichen Gefahren für Dritte müssen entsprechend der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für Immobilieneigentümer abgesichert werden. Dies gilt sowohl für innerhalb und außerhalb der Immobilie beziehungsweise der Wohnung auftretenden Gefahren.
Auf einen Blick: Was deckt die Vermieterhaftpflicht für die Eigentumswohnung ab?
Kommt es trotzdem zu einem Unfall oder einem Unglück, greift die Vermieterhaftpflichtversicherung und deckt die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden für Sie als haftbaren Wohnungsbesitzer ab. Dies sind typische Schadensfälle, die durch die Vermieterhaftpflicht für eine Eigentumswohnung abgedeckt werden:
– In der vermieteten Wohnung sorgt ein schadhaftes Abflussrohr dafür, dass die Badewanne überläuft und die darunter liegende Wohneinheit unter Wasser setzt.
– In der Wohnung lösen sich mangelhaft befestigte Elemente einer Holzdecke ab und verletzen die Mieter oder auch zufällig anwesende Besucher und Handwerker.
– Vermieten Sie beispielsweise eine Einbauküche und die darin integrierten Küchengeräte gleich mit, haften Sie als Vermieter, wenn beispielsweise eines der Küchengeräte für einen Kurzschluss sorgt und dadurch einen Brand entfacht. Ein solcher Brand zieht erhebliche Sachschäden auch am Eigentum der Mieter nach sich. In schlimmeren Fällen jedoch auch Personenschäden, die u. U. Rentenzahlungen, Invalidenansprüche bzw. Schmerzensgeldforderungen mit sich bringen. Auch in diesem Fall deckt eine Vermieterhaftpflichtversicherung die verursachten Folgekosten ab.
– Verliert Ihr Mieter zum Beispiel den Wohnungstürschlüssel, ist es alleine schon aus Sicherheitsaspekten notwendig, dass das komplette Hauptschließsystem ausgetauscht wird. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Haben Sie aber eine Vermieterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, reguliert Ihre Versicherung den Schaden in finanzieller Hinsicht.
Besitzer von Eigentumswohnungen müssen zwischen zwei Szenarien unterscheiden
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie in der Regel in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (in Kurzform: WEG) integriert. Diese schließt im klassischen Fall vorab eine Wohngebäudeversicherung ab. Der Schutz einer solchen Wohngebäudeversicherung bezieht sich allerdings ausschließlich auf das gemeinschaftliche Wohneigentum.
Das heißt konkret: In diesem Fall besteht nur ein finanzieller Schutzschirm für Schäden an der gesamten Immobilien. Dadurch sind zwar typische Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder auch austretendes Leitungswasser abgedeckt, die im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum stehen, beinhalten aber keine Schadenregulierung bei Schadensfällen in Ihrer vermieteten Eigentumswohnung.
Die Wohnung zählt hier zum alleinigen Sondereigentum. Kommt es beispielsweise zu einem Sturz mit Verletzungsfolgen in Ihrer vermieteten Eigentumswohnung, der durch eine defekte Treppenstufe oder ein fehlerhaft installiertes Geländer verursacht wird, ist das ein Fall für die Vermieterhaftpflicht für Ihre Eigentumswohnung.
Greift die Vermieterhaftpflicht für die Eigentumswohnung auch im Ausland?
Je nach abgeschlossener Versicherung in Bezug auf die Vermieterhaftpflicht für eine Eigentumswohnung gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie als Besitzer eine Wohnung im Ausland ganz oder auch nur zeitweise vermieten. Das ist zum Beispiel bei Ferienwohnungen oder einem nur selten selbst genutzten Zweitwohnsitz der Fall. Demgegenüber besteht allerdings kein Versicherungsschutz durch eine Vermieterhaftpflicht für eine Eigentumswohnung, wenn Sie Ihre Wohnung gewerblich vermieten. Um sich diesbezüglich abzusichern, benötigen Sie dann eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zudem greift eine Vermieterhaftpflicht für die Eigentumswohnung im In- und Ausland ebenfalls nicht, wenn Sie dort alleine oder mit Ihrer Familie selber wohnen.
Die Versicherungsbeiträge können Sie auf Ihre Mieter umlegen
Als Vermieter und damit Versicherungsnehmer zahlen Sie natürlich auch entsprechende Beiträge für die Vermieterhaftpflicht bei Eigentumswohnungen. Aber es ist gesetzlich legitim, dass Sie die hierfür anfallenden Kosten auf die Mieter Ihrer Wohnung umzulegen. Dafür gegen Sie die Kosten für die Versicherung einfach in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten an. Damit dieser Vorgang vom Gesetzgeber und Finanzamt anerkannt wird, müssen Sie allerdings zwingend eine Voraussetzung erfüllen: Die Versicherung und die daraus entstehenden Kosten müssen bereits im Mietvertrag als Nebenkosten angegeben werden.
Fazit: Eine geeignete Vermieterhaftpflicht für Eigentumswohnungen ist unverzichtbar
Sind Personen- und Sachschäden nicht durch eine entsprechende Versicherung optimal abgedeckt, kann Sie das als Vermieter Ihrer Eigentumswohnung respektive Ihrer Immobilie in den finanziellen Ruin treiben. Daher sollten Sie auf keinen Fall auf eine Vermieterhaftpflichtversicherung verzichten, zumal der fällige Jahresbeitrag für eine durchschnittliche Eigentumswohnung oder beispielsweise auch ein Einfamilienhaus vergleichsweise günstig ausfällt.
Eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl der passenden Versicherung stellt dabei ein umfassender Vermieterhaftpflichtvergleich dar. Durch die Gegenüberstellung und das Vergleichen der einzelnen Anbieter und Versicherungstarife ermitteln und identifizieren Sie den jeweils optimalen Anbieter und den besten Tarif für Ihre Belange. Auf diese Weise schützen Sie sich sowohl sicher als auch günstig.