Schäden rund um vermietete Immobilien können Millionenbeträge erreichen und den finanziellen Ruin bedeuten. Berechtigt ist da die Frage, ob eine Vermieterhaftpflicht Pflicht besteht?
Vermietete Immobilien sind die ideale Basis für eine Einkommensquelle, Vermögensaufbau und Altersabsicherung. Doch Vermieter tragen Verantwortung für verschiedenste Sach-, Personen- und Vermögensrisiken. Die Vermieterhaftpflicht sichert Sie als Immobilienbesitzer oder Vermieter gegen Schäden ab, die Dritten, wie Mietern oder Besuchern, durch das vermietete Objekt entstehen. Die Vermieterhaftpflicht ist nicht Pflicht, aber dennoch sinnvoll.
Vermieterhaftpflicht nicht Pflicht, aber wichtig
Die Versicherung sichert Sie in Bezug auf Ihre vermietete Immobilie in Millionenhöhe ab. Dies zeigt, welche Kosten bei verschiedensten Haftpflichtschäden entstehen können, die der Versicherer übernimmt. Die Beiträge sind vergleichsweise sehr günstig. Die Vermieterhaftpflicht übernimmt für Immobilieneigentümer und -vermieter die Haftungsansprüche Dritter. Dabei ist unerheblich, ob die Immobilie vermietet ist oder leer steht. In jedem Fall ist die Vermieterhaftpflicht nicht Pflicht, aber unbedingt ratsam.
Beispiele Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
Wenn ein Passant durch einen umgestürzten Baum oder auf einem verschneiten, nicht geräumten Gehweg auf dem Grundstück Ihrer Immobilie schwere Verletzungen davonträgt und lebenslang gesundheitlich betreut werden muss, können die Kosten für die medizinischen Behandlungen, den Verdienstausfall und schlimmstenfalls eine lebenslange Rente mehrere Millionen betragen. Mit der Vermieterhaftpflicht können Sie sich gegen diese und zahlreiche weitere Schäden absichern. Achtung: Als Vermieter haften Sie selbst dann, wenn die Streupflicht auf Mieter übertragen wird.
Auch Sachschäden, beispielsweise ein undichtes Rohr, das zur Überschwemmung führt, ein herabstürzender Ast, der von Ihrem Baum auf dem Gelände auf ein Fahrzeug fällt oder ein Brand in einem Mietshaus aufgrund einer defekten Elektroinstallation, können zu hohen Kosten führen.
Zu den möglichen Vermögensschäden zählt beispielsweise der Verdienstausfall eines Elektrikers, der sich durch Ihre mangelnde Sorgfaltspflicht bei Arbeiten in Ihrer Immobilie verletzt hat.
Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, all diese Kosten müssen Sie ohne Vermieterhaftpflicht selber tragen. Dabei haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das kann Ihre Existenz bedrohen und zeigt, dass die Vermieterhaftpflicht nicht Pflicht, aber wichtig ist.
Dies sind nur wenige Beispiele. Selbst bei großer Vorsicht und Sorgfalt gibt es viele, oftmals unvorhersehbare Möglichkeiten, Schäden an Dritten im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt zu verursachen. Sie sind ebenso geschützt, wenn Sie wegen Schäden verantwortlich gemacht werden, die Ihre Mieter verursacht haben. Manche können nach dem Auszug Ihrer vermieteten Wohnung nicht belangt werden. Auch Streitfälle mit Mietern sind vor Gericht oftmals sehr teuer. So gibt es viele Gründe, die Vermieterhaftpflicht nicht als Pflicht, aber als wichtig anzusehen.
Vermieterhaftpflicht – indirekte Rechtsschutzversicherung
Ohne Versicherungsschutz kann die Immobilie für vermietende Personen zur finanziellen Herausforderung werden. Doch neben der Begleichung der Schadensersatzforderungen fungiert die Vermieterhaftpflicht indirekt auch als Rechtsschutzversicherung, denn sie prüft die Ansprüche und lässt bei vorhandenen Zweifeln das Gericht entscheiden. Im unberechtigten Falle werden die Forderungen abgewehrt. Daher ist die Vermieterhaftpflicht Pflicht, als die sie viele Vermieter zu recht ansehen, begründet. Dies gilt, obwohl der Gesetzgeber sie nicht zwingend vorschreibt.
Doch Achtung:
Wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen, das heißt, die in Ihrer Verantwortung liegende Pflege, Wartung und Instandhaltung vernachlässigen, riskieren Sie den Versicherungsschutz. In dem Fall müssen Sie die Kosten selber tragen oder der Versicherer übernimmt die fällige Schadenssumme nur anteilsmäßig.
Vermieterhaftpflicht: Worauf sollten Sie als Vermieter achten?
Es gibt individuelle Anpassungsmöglichkeiten. Entscheidend sind Ihre Bedürfnisse entsprechend Ihrer Vermietertätigkeit. Sie können aus verschiedenen Leistungen und Deckungssummen wählen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung alle wichtigen Risiken, wie Schäden durch Brände, abdeckt und Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Ob Sie die Räumpflicht im Winter, die Reinigung im Treppenhaus oder Malerarbeiten an andere übertragen, die Versicherungspolice sollte beinhalten, dass auch beauftragte Personen im Vertrag mitversichert sind.
Tipp:
Vermieter können die Haftpflichtversicherung auf Mieter umlegen
Es ist grundsätzlich erlaubt, die Beiträge für die Vermieterhaftpflicht auf die Mieter umzulegen, die in der Wohnung oder im Haus wohnen. Dabei gilt jedoch eine sorgfältige Vorgehensweise. Es ist wichtig, dass dies im Mietvertrag klar geregelt ist und die Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind.
Fazit zur Vermieterhaftpflicht Pflicht
Es lässt sich zweifelsohne sagen, dass die Vermieterhaftpflicht nicht Pflicht, aber aufgrund der möglichen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe unverzichtbar ist. Es gibt verschiedenste Risiken, wie unzureichend abgesicherte Gefahrenbereiche oder Wasserschäden durch Defekte. Die Vermieterhaftpflicht übernimmt auch Rechtsstreitigkeiten. Da es zahlreiche Anbieter gibt und sich die Tarife und Leistungen zum Teil erheblich unterscheiden, sollten Sie vor dem Abschluss einen Vermieterhaftpflicht Vergleich durchführen, um sich günstig und gut abzusichern. Falls Sie bereits eine Vermieterhaftpflicht haben, ist ein regelmäßiger Check-up der Police ebenso wichtig, um sicherzugehen, dass Sie jederzeit bestmöglich abgesichert sind.